Erzbistum und Erzstift Magdeburg

Das Erzbistum Magdeburg war die geistliche Diözese des Erzbischofs von Magdeburg. Es entstand auf Initiative König Otto I. im Zuge der Missionierung der Slawen in den ostelbischen Gebieten und der sogenannten deutschen Ostsiedlung. Gebildet wurde es 968 aus Gebieten der Diözesen Halberstadt und Merseburg. Schutzpatron des Erzbistums war der Heilige Mauritius. Dem neuen Metropoliten wurden die benachbarten Bistümer Brandenburg, Havelberg, Zeitz, Merseburg und Meißen als Suffragane unterstellt. Zugleich führte er den Titel des Primas Germaniae. Mit Erzbischof Wichmann begründeten die Magdeburger Erzbischöfe im 12. Jahrhundert auch eine Landesherrschaft. Dieser weltliche Besitz des Erzbischofs von Magdeburg war das Erzstift Magdeburg. Der landesherrliche Besitz des Magdeburger Erzbischofs befand sich auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Er wurde als Geistliches Territorium bezeichnet, also als Gebiet, dessen Landesherr zugleich Fürst und oberster Geistlicher war. Das Erzstift Magdeburg bestand aus mehreren, nicht zusammenhängenden Gebieten. Dabei deckte es sich nur in Teilen mit dem Erzbistum Magdeburg. Mit Beginn des 16. Jahrhunderts gehörte das Erzstift Magdeburg zum Niedersächsischen Reichskreis, einem der zehn von Kaiser Maximilian I. gebildeten Reichskreise des Heiligen Römischen Reichs. Mit „dem Kardinal“ Albrecht von Brandenburg (1513-1545) beginnt eine Zeit der Dominanz durch Erzbischöfe bzw. Administratoren aus dem Haus der Hohenzollern. Im Verlauf der Reformation schließen sich große Teile des zum Erzbistum gehörigen Territoriums dem lutherischen Bekenntnis an. Schließlich bekannte sich 1561 auch Erzbischof Sigismund von Brandenburg zur Reformation, 1567 folgte ihm das Domkapitel des Erzbistums. Mit Leopold Wilhelm bekam das Erzbistum im Dreißigjährigen Krieg kurzzeitig erneut einen katholischen Erzbischof (1630). Eine Rekatholisierung der Bevölkerung blieb jedoch aus. Dennoch hatte katholisches Leben in Gestalt weniger Klöster auch nach dem Dreißigjährigen Krieg Bestand. Im Westfälischen Friedenswerk des Jahres 1648 wurde der Übergang des Erzstifts Magdeburg an Kurbrandenburg festgeschrieben. Dieser erfolgte jedoch erst 1680 nach dem Tod des letzten Administrators: Herzog August von Sachsen-Weißenfels. Das säkularisierte und erbliche Herzogtum Magdeburg bestand bis 1806. Zusammen mit dem Kurfürstentum Brandenburg ging es 1701 in das Königreich Preußen über.