Albrecht zu Brandenburg wurde am 28. Juni 1490 im Cöllner Stadtschloss bei Berlin geboren. Gemeinsam mit seinem Bruder Joachim war er postulierter Mitregent des Hauses (als Albrecht IV.),

Er erhielt kein Theologiestudium obwohl spätestens seit der Geburt seines Neffen 1505 die Nachfolge in Brandenburg gesichert und seine geistliche Karriere gesetzt war.
Nach dem Tod Ernst von Wettins wählte ihn das Domkapitel 1513 zum Erzbischof von Magdeburg; das Bistum Halberstadt erhielt er als Administrator. Aufgrund seines geringen Alters unter den geforderten 30 Jahren ersuchte Joachim den päpstlichen 'Dispens', welcher auch das fehlende Studium erließ. Die einmalige Akkumulation zweier Erzbistümer - ab 1514 auch das Erzstift Mainz - kostete das Haus Brandenburg in Rom 30.000 Gulden; eine Summe im heutigen Millionenbereich. Man lieh beim bekannten Nürnberger Bankhaus Fugger und vollzog den 'Petersablass' in Albrechts Territorien. Im Jahr 1518 erhielt Albrecht zudem die ersehnte Kardinalswürde von Papst Leo X (Abbildung 'Kleiner Kardinal'). Von Albrecht erlassene Hofgerichtsordnungen und Verwaltungsreformen waren vorbildhaft im Reich und hatten bis zu dessen Ende bestand. Kirchenreformen lassen sich für Albrechts Administration in beiden Erzstiften jederzeit feststellen – entgegen sächsisch-protestantischer Polemik. Auf die Kritik der Reformation ging er weder persönlich noch politisch ein.

Im Jahr 1518 erhielt Albrecht zudem die ersehnte Kardinalswürde von Papst Leo X. Das Mainzer Domkapitel fürchtete weitere finanzielle Lasten und opponierte gegen die Ernennung. Das Kapitel maß der Wahrung eigener Privilegien mehr Wert zu, als der Steigerung des geistlichen Ansehens ihres eigenen Erzbischofs und des gesamten Sprengels bzw. ihrer selbst. Seine erlangten und darüber hinaus angestrebten Ämter und Titel erwarb er aus (über)standesgemäßem Repräsentationsbedürfnis heraus, denn aus einem inneren, religiösen Bedürfnis zur Reform oder Vermittlung.

Die in Mainz erlassenen Hofgerichtsordnungen und Verwaltungsreformen waren jedoch vorbildhaft im Reich und hatten bis zu dessen Ende bestand. Beraten wurde Albrecht dabei von Humanisten seiner Zeit. Entsprechende Reformversuche lassen sich für Albrechts Administration in beiden Erzstiften jederzeit feststellen – entgegen sächsisch-protestantischer Polemik. Auf die Kritik der Reformation ging er weder persönlich noch politisch ein.