Als territoriale Nachfolge der sächsischen Ostmarkt des 10. Jahrhunderts entstanden u.a. die bedeutenden Marken Meißen (sächs. Kernland) und die Nordmark (später askanische Mark Brandenburg). Deren Nachfolgestaaten (Kurfürstentum Sachsen und Brandenburg) agierten im östlichen Reichsterritorium in stetiger Konkurrenz zueinander. Das wettinische Haus (Kur-)Sachsens war bis in die Zeit des 30jährigen Krieges in der Region vorherrschend. Dies lösten jedoch verschiedene politische Bestimmungen und Entscheidungen im 17. Jahrhundert schrittweise auf. Brandenburg-Preußen gewann als Folge die Oberhand. 

Dabei war das Erzbistum Magdeburg steter Dreh- und Angelpunkt dieses Kräfteverhältnisses im 16. und 17. Jahrhundert und wurde durch beide Parteien 'umkämpft'. Die Lebenszeit Augusts von Sachsen-Weißenfels war bestimmt durch den Konkurrenzkampf seines Vaters und Bruders gegen diese absehbare Veränderung des Kräfteverhältnisses. Eine der Bedingungen des Westfälischen Friedens 1648 machte August zum Herrscher „auf Abruf“, da nun die Verweltlichung seines geistlichen Territoriums auf seine Lebenszeit aufgeschoben aber festgesetzt war. Als Herzogtum sollte es an den Konkurrenten Brandenburg fallen. Zu Lebzeiten musste August bereits Beeinflussungen seiner Regierung im Erzstift hinnehmen; wie die vorsorgliche Besatzung Magdeburgs durch brandenburgische Truppen ab 1666 oder die Eventualhuldigung der Landstände. Kurfürst Friedrich Wilhelm gedachte ein ordentlich verwaltetes und schuldenfreies Territorium nach Augusts Tod zu übernehmen. 

 

Die preußische Geschichtsschreibung identifizierte – vielleicht nicht ganz zu unrecht – die innerdynastische Erbteilung 1656 und die zunehmende Ostorientierung (Königtum Polen) als Hauptgründe für den Machtverfall Sachsens im mitteldeutschen Raum im Verlauf des 17. Jahrhunderts. Daraus ergaben sich ebenso finanzielle Belastungen für Augusts Regierung im Erzstift, verursachte durch die Einquartierung fremder Truppen und militärische Ausgaben, die der Konkurrenz mit Brandenburg geschuldet waren. Das Magdeburger Domkapitel war sich sowohl der Besatzung der Stadt als auch des damit erteilten Schutzes durch das brandenburgische Heer bewusst. Es bot Kurfürst Friedrich Wilhelm 1671 sogar die Stelle eines Koadjutors – eines Mitregenten – im Erzbistum an.